Fördermittel nutzen
Bund und Länder fördern viele Projekte. Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Fördermöglichkeiten

In der folgenden Liste informieren wir Sie über laufende Förderprogramme. Die Liste wird zwar regelmäßig aktualisiert, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.  Bitte beachten Sie auch unbedingt das jeweils angegebene Datum. Möglicherweise sind bestimmte Förderprogramme bereits abgelaufen.

Letzte Aktualisierung:

Erneuerbare Energien (auch Photovoltaik)

Was wird gefördert?
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
KfW

Finanzierung von Investitionen in Deutsch­land und im Ausland, im Einzelnen:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
    •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    •  Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.

Ausführliche Informationen unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Letzte Aktualisierung:

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Was wird gefördert?
Heizungstausch zu Wärmepumpe, Biomasseanlage, Erneuerbare Energien-Hybridheizung (EE-Hybrid) sowie Solarthermieanlage
Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen
KfW

30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW

Achtung!

Wie hoch Ihre Förder­summe ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung( maximal bei 70%) für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

Letzte Aktualisierung:

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude

Was wird gefördert?
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen
KfW

Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KfW

Letzte Aktualisierung:

Heizungsoptimierung

Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden
Heizungsanlage älter als zwei Jahre und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Mit diesem Programm wird zum Beispiel auch der Tausch der Heizkörper gegen Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper gefördert, was beim Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude interessant sein kann.

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Die Förderung der Heizungsoptimierung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Letzte Aktualisierung:

Ergänzende Förderung bei Dachsanierungen (z. B. in Verbindung mit PV-Anlage)

Was wird gefördert?
Energetische Sanierung; Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Wohngebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Detailinformationen unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

Letzte Aktualisierung:

Erneuerbare Energien (auch Photovoltaik)

Was wird gefördert?
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
KfW

Finanzierung von Investitionen in Deutsch­land und im Ausland, im Einzelnen:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
    •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    •  Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.

Ausführliche Informationen unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Letzte Aktualisierung:

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude

Was wird gefördert?
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen
KfW

Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KfW

Letzte Aktualisierung:

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Was wird gefördert?
Heizungstausch zu Wärmepumpe, Biomasseanlage, Erneuerbare Energien-Hybridheizung (EE-Hybrid) sowie Solarthermieanlage
Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen
KfW

30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW

Achtung!

Wie hoch Ihre Förder­summe ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung( maximal bei 70%) für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

Letzte Aktualisierung:

Heizungsoptimierung

Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden
Heizungsanlage älter als zwei Jahre und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Mit diesem Programm wird zum Beispiel auch der Tausch der Heizkörper gegen Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper gefördert, was beim Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude interessant sein kann.

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Die Förderung der Heizungsoptimierung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Letzte Aktualisierung:

Ergänzende Förderung bei Dachsanierungen (z. B. in Verbindung mit PV-Anlage)

Was wird gefördert?
Energetische Sanierung; Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Wohngebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Detailinformationen unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

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