Erneut Förderung von Ladestationen für E-Autos

Ladestation E-Auto

Nachdem das Förderprogramm für private Ladestationen aufgrund des ausgeschöpften Fördertopfes ausgelaufen ist, kommen jetzt Unternehmen und Kommunen in den Genuss von staatlicher Unterstützung.

Der Bund hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, um den Bau von Ladestationen für Elektroautos voranzutreiben. Gefördert werden mit diesem neuen Programm nicht öffentliche Ladestationen, die von Kommunen und Unternehmen betrieben werden.

Der Hintergrund ist einleuchtend: Ladestationen, die von Kommunen oder von Gewerbetreibenden für Ihre Kunden oder Angestellten zur Verfügung gestellt werden, sind für eine Vielzahl von Personen erreichbar. Sie kommen also, im Gegensatz zur Wallbox in der eigenen Garage, nicht nur einem Haushalt mit E-Auto zugute.

Tatsächlich sind über 65% aller Neuzulassungen in Deutschland Dienstfahrzeuge und immer häufiger Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Da ist es nur logisch im gewerblichen Bereich einen Hebel anzusetzen.

Beantragen können Sie als Gewerbetreibender oder Kommune die Förderung, wie es auch schon bei der Förderung für private Ladestationen der Fall war, über die staatliche Förderbank KfW. Gefördert werden 70 % der Kosten für die Ladestationen, begrenzt auf 900 Euro pro Ladepunkt. Das explizit jeder Ladepunkt gefördert wird und nicht die Ladestation an sich, ist ein interessanter Aspekt, denn:

Ladepunkt ist nicht gleich Ladestation

Eine Ladestation ist der physikalische Ort, an dem ein E-Auto geladen werden kann. Ein Ladepunkt hingegen, ist der Anschluss für jeweils ein Elektroauto, also das Ladekabel oder die Ladebuchse. Eine Ladestation kann also mehrere Ladepunkte haben. Da Fahrzeuge auf einem Parkplatz ja nebeneinander oder gegenüber parken, ist eine überlegt aufgestellte Ladestation also durchaus für mehrere Autos gleichzeitig erreichbar.

Eine einzige Ladestation mit drei Ladepunkten könnte also mit satten 2.700 Euro staatlichem Zuschuss gefördert werden.

Nur wenige Bedingungen für die Förderfähigkeit

Die Förderung ist lediglich noch an zwei Bedingungen geknüpft:

  1. Die Ladeleistung muss auf 22 Kilowatt begrenzt sein (was aber durchaus ausreichend ist) und
  2. der für das Laden eingesetzte Strom muss zu 100% Ökostrom sein, also aus erneuerbaren Energien stammen.

Insbesondere der zweite Punkt könnte auch ein zusätzlicher Anreiz sein, bei dieser Gelegenheit über eine Photovotaikanlage nachzudenken.

Wir von plan b bieten können Ihnen sowohl eine förderfähige Ladestation anbieten und installieren, als auch Ihr gewerbliches Gebäude mit einer PV-Anlage aufwerten. Fragen Sie uns danach!

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