Fördermittel nutzen
Bund und Länder fördern viele Projekte. Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Fördermöglichkeiten

In der folgenden Liste informieren wir Sie über laufende Förderprogramme. Die Liste wird zwar regelmäßig aktualisiert, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.  Bitte beachten Sie auch unbedingt das jeweils angegebene Datum. Möglicherweise sind bestimmte Förderprogramme bereits abgelaufen.

Letzte Aktualisierung:

Neue Förderung für Batteriespeicher im Saarland

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Batteriespeichern in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage
kleine und mittlere Unternehmen
Sonderprogramm des Saarlandes
⚡🔋 Neue Förderung für Batteriespeicher im Saarland – jetzt profitieren!
Das Saarland unterstützt ab sofort Unternehmen bei der Investition in Stromspeicher – und genau hier kommen wir ins Spiel.
👉 Das bedeutet für Sie als Unternehmen (KMU):
💶 Bis zu 30.600 € Förderung pro Projekt
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Batteriespeichern in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage (Photovoltaik).
🏢 Ideal für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Senken Sie Ihre Energiekosten, erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch und machen Sie sich unabhängiger vom Strommarkt.
⚡ Die wichtigsten Eckdaten:
✔️ 200 € Förderung pro kWh Speicherkapazität
✔️ Mindestförderung: 1.300 €
✔️ Voraussetzung: neue PV-Anlage (mind. 5 kWp)
✔️ Speichergröße bis max. 130 % der PV-Leistung
⚡ Unser Rundum-Service für Sie:
✔️ Individuelle Beratung & Wirtschaftlichkeitsanalyse
✔️ Planung von PV-Anlage & Speicherlösung
✔️ Unterstützung bei der Förderfähigkeit
✔️ Fachgerechte Installation & Inbetriebnahme
📅 Wichtig:
Das Förderprogramm ist bereits gestartet und läuft über mehrere Jahre – die Mittel sind jedoch begrenzt!
💡 Unser Tipp:
Jetzt Projekt planen und frühzeitig sichern, um von den attraktiven Zuschüssen zu profitieren.
👉 Sie möchten die Förderung nutzen?
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen PV- und Speicherlösung – zuverlässig und aus einer Hand.
Letzte Aktualisierung:

Neue Wallbox-Förderung für WEG!

Was wird gefördert?
Wallboxen, Installation, Netzanschluss und Lastmanagement
WEG oder Vermieter
KfW

🚗🔌 Neue Wallbox-Förderung für WEG – wir machen Sie startklar!

Ab dem 16.04.2026 gibt es eine neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern – und genau hier kommen wir ins Spiel.

👉 Das bedeutet für Sie als WEG oder Vermieter:

💶 Bis zu 2.000 € Förderung pro Ladepunkt
Gefördert werden nicht nur Wallboxen, sondern auch Installation, Netzanschluss und Lastmanagement.

🏢 Perfekt für Mehrfamilienhäuser
Egal ob einzelne Stellplätze oder komplette Tiefgaragen – jetzt lohnt sich der Einstieg in die E-Mobilität mehr denn je.

⚡ Unser Rundum-Service für Sie:
✔️ Beratung & Planung für Ihre WEG
✔️ Unterstützung bei der Förderfähigkeit
✔️ Fachgerechte Installation der Wallboxen
✔️ Zukunftssichere Lastmanagement-Lösungen

📅 Wichtig:
Die Antragstellung startet am 16.04.2026 – Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell vergriffen!

💡 Unser Tipp:
Jetzt schon Projekt planen und Angebot sichern, damit Sie pünktlich starten können.

👉 Sie möchten die Förderung nutzen?
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Wallbox – zuverlässig und aus einer Hand.

📩 Jetzt unverbindlich anfragen!

Letzte Aktualisierung:

Erneuerbare Energien (auch Photovoltaik)

Was wird gefördert?
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
KfW

Finanzierung von Investitionen in Deutsch­land und im Ausland, im Einzelnen:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
    •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    •  Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.

Ausführliche Informationen unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Letzte Aktualisierung:

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Was wird gefördert?
Heizungstausch zu Wärmepumpe, Biomasseanlage, Erneuerbare Energien-Hybridheizung (EE-Hybrid) sowie Solarthermieanlage
Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen
KfW

30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW

Achtung!

Wie hoch Ihre Förder­summe ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung( maximal bei 70%) für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

Letzte Aktualisierung:

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude

Was wird gefördert?
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen
KfW

Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KfW

Letzte Aktualisierung:

Heizungsoptimierung

Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden
Heizungsanlage älter als zwei Jahre und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Mit diesem Programm wird zum Beispiel auch der Tausch der Heizkörper gegen Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper gefördert, was beim Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude interessant sein kann.

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Die Förderung der Heizungsoptimierung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Letzte Aktualisierung:

Neue Förderung für Batteriespeicher im Saarland

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Batteriespeichern in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage
kleine und mittlere Unternehmen
Sonderprogramm des Saarlandes
⚡🔋 Neue Förderung für Batteriespeicher im Saarland – jetzt profitieren!
Das Saarland unterstützt ab sofort Unternehmen bei der Investition in Stromspeicher – und genau hier kommen wir ins Spiel.
👉 Das bedeutet für Sie als Unternehmen (KMU):
💶 Bis zu 30.600 € Förderung pro Projekt
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Batteriespeichern in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage (Photovoltaik).
🏢 Ideal für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Senken Sie Ihre Energiekosten, erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch und machen Sie sich unabhängiger vom Strommarkt.
⚡ Die wichtigsten Eckdaten:
✔️ 200 € Förderung pro kWh Speicherkapazität
✔️ Mindestförderung: 1.300 €
✔️ Voraussetzung: neue PV-Anlage (mind. 5 kWp)
✔️ Speichergröße bis max. 130 % der PV-Leistung
⚡ Unser Rundum-Service für Sie:
✔️ Individuelle Beratung & Wirtschaftlichkeitsanalyse
✔️ Planung von PV-Anlage & Speicherlösung
✔️ Unterstützung bei der Förderfähigkeit
✔️ Fachgerechte Installation & Inbetriebnahme
📅 Wichtig:
Das Förderprogramm ist bereits gestartet und läuft über mehrere Jahre – die Mittel sind jedoch begrenzt!
💡 Unser Tipp:
Jetzt Projekt planen und frühzeitig sichern, um von den attraktiven Zuschüssen zu profitieren.
👉 Sie möchten die Förderung nutzen?
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen PV- und Speicherlösung – zuverlässig und aus einer Hand.
Letzte Aktualisierung:

Neue Wallbox-Förderung für WEG!

Was wird gefördert?
Wallboxen, Installation, Netzanschluss und Lastmanagement
WEG oder Vermieter
KfW

🚗🔌 Neue Wallbox-Förderung für WEG – wir machen Sie startklar!

Ab dem 16.04.2026 gibt es eine neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern – und genau hier kommen wir ins Spiel.

👉 Das bedeutet für Sie als WEG oder Vermieter:

💶 Bis zu 2.000 € Förderung pro Ladepunkt
Gefördert werden nicht nur Wallboxen, sondern auch Installation, Netzanschluss und Lastmanagement.

🏢 Perfekt für Mehrfamilienhäuser
Egal ob einzelne Stellplätze oder komplette Tiefgaragen – jetzt lohnt sich der Einstieg in die E-Mobilität mehr denn je.

⚡ Unser Rundum-Service für Sie:
✔️ Beratung & Planung für Ihre WEG
✔️ Unterstützung bei der Förderfähigkeit
✔️ Fachgerechte Installation der Wallboxen
✔️ Zukunftssichere Lastmanagement-Lösungen

📅 Wichtig:
Die Antragstellung startet am 16.04.2026 – Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell vergriffen!

💡 Unser Tipp:
Jetzt schon Projekt planen und Angebot sichern, damit Sie pünktlich starten können.

👉 Sie möchten die Förderung nutzen?
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Wallbox – zuverlässig und aus einer Hand.

📩 Jetzt unverbindlich anfragen!

Letzte Aktualisierung:

Erneuerbare Energien (auch Photovoltaik)

Was wird gefördert?
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
KfW

Finanzierung von Investitionen in Deutsch­land und im Ausland, im Einzelnen:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
    •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    •  Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden.

Ausführliche Informationen unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Letzte Aktualisierung:

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude

Was wird gefördert?
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen
KfW

Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KfW

Letzte Aktualisierung:

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude

Was wird gefördert?
Heizungstausch zu Wärmepumpe, Biomasseanlage, Erneuerbare Energien-Hybridheizung (EE-Hybrid) sowie Solarthermieanlage
Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen
KfW

30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW

Achtung!

Wie hoch Ihre Förder­summe ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung( maximal bei 70%) für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

Letzte Aktualisierung:

Heizungsoptimierung

Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden
Heizungsanlage älter als zwei Jahre und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Mit diesem Programm wird zum Beispiel auch der Tausch der Heizkörper gegen Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper gefördert, was beim Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude interessant sein kann.

Gefördert werden:

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:

  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
  • Katalytische Nachverbrennung
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
  • Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme

Die Förderung der Heizungsoptimierung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Letzte Aktualisierung:

Ergänzende Förderung bei Dachsanierungen (z. B. in Verbindung mit PV-Anlage)

Was wird gefördert?
Energetische Sanierung; Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Wohngebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Detailinformationen unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

Wie können wir helfen?

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Geschäftszeiten

Mo - Fr 10.00-16.00 Uhr

und täglich nach Vereinbarung, gerne auch bei Ihnen zu Hause!

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Bis zu 2.000 € Förderung pro Ladepunkt!

 Neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern – wir machen Sie startklar!