In der folgenden Liste informieren wir Sie über laufende Förderprogramme. Die Liste wird zwar regelmäßig aktualisiert, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie auch unbedingt das jeweils angegebene Datum. Möglicherweise sind bestimmte Förderprogramme bereits abgelaufen.
🚗🔌 Neue Wallbox-Förderung für WEG – wir machen Sie startklar!
Ab dem 16.04.2026 gibt es eine neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern – und genau hier kommen wir ins Spiel.
👉 Das bedeutet für Sie als WEG oder Vermieter:
💶 Bis zu 2.000 € Förderung pro Ladepunkt
Gefördert werden nicht nur Wallboxen, sondern auch Installation, Netzanschluss und Lastmanagement.
🏢 Perfekt für Mehrfamilienhäuser
Egal ob einzelne Stellplätze oder komplette Tiefgaragen – jetzt lohnt sich der Einstieg in die E-Mobilität mehr denn je.
⚡ Unser Rundum-Service für Sie:
✔️ Beratung & Planung für Ihre WEG
✔️ Unterstützung bei der Förderfähigkeit
✔️ Fachgerechte Installation der Wallboxen
✔️ Zukunftssichere Lastmanagement-Lösungen
📅 Wichtig:
Die Antragstellung startet am 16.04.2026 – Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell vergriffen!
💡 Unser Tipp:
Jetzt schon Projekt planen und Angebot sichern, damit Sie pünktlich starten können.
—
👉 Sie möchten die Förderung nutzen?
Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Wallbox – zuverlässig und aus einer Hand.
📩 Jetzt unverbindlich anfragen!
Finanzierung von Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:
Ausführliche Informationen unter:
30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW
Wie hoch Ihre Fördersumme ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung( maximal bei 70%) für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KfW
Mit diesem Programm wird zum Beispiel auch der Tausch der Heizkörper gegen Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper gefördert, was beim Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude interessant sein kann.
Gefördert werden:
Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
Die Förderung der Heizungsoptimierung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
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Die Antragstellung startet am 16.04.2026 – Fördermittel sind erfahrungsgemäß schnell vergriffen!
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Ausführliche Informationen unter:
Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KfW
30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der KfW
Wie hoch Ihre Fördersumme ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung( maximal bei 70%) für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
Mit diesem Programm wird zum Beispiel auch der Tausch der Heizkörper gegen Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper gefördert, was beim Einbau einer Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude interessant sein kann.
Gefördert werden:
Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
Die Förderung der Heizungsoptimierung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Gefördert werden:
Detailinformationen unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
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